Gesuche:
Richten Sie ihre schriftlichen Unterstützungsgesuche
mindestens einen Monat vor dem nächsten Sitzungstermin
an die in der Fusszeile vermerkte Gesuchsadresse.
Je kürzer und präziser Ihr Gesuch abgefasst ist, desto effektiver und effizienter
können wir es prüfen. Beschreiben Sie den Zweck Ihrer Institution respektive das
Ziel Ihres Projekts und die Zielgruppe, vermitteln Sie uns Finanzkenn- und Budgetzahlen und
verfassen Sie vorzugsweise ein Management Summary!
Der Stiftungsrat entscheidet über Gesuche abschliessend und informiert die Gesuchstellerinnen
und Gesuchsteller über seinen Entscheid schriftlich (via eMail). Er führt keine
Korrespondenz oder telefonische oder persönliche Diskussionen zu abschlägigen
Gesuchsentscheiden oder -triagen.
Der Stiftungsrat befindet in der Regel im April und im November über Gesuche.
Für eine ausgewogene Vergabepraxis begutachtet er allerdings nur maximal alle drei Jahre
ein Gesuch eines bestimmten Gesuchstellers resp. Gesuchstellerin, und zwar monategenau
bemessen anhand des Gesuchsdatums.
Ferner führt er keine Konsultativverfahren durch.
Sitzungen 2024: 30.4. und 6.11.