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Gesuche:



Richten Sie ihre schriftlichen Unterstützungsgesuche mindestens einen Monat vor dem nächsten Sitzungstermin (Datum Posteingang) an die in der Fusszeile vermerkte Gesuchsadresse.

Je kürzer und präziser Ihr Gesuch abgefasst ist, desto effektiver und effizienter können wir es prüfen. Beschreiben Sie den Zweck Ihrer Institution respektive das Ziel Ihres Projekts und die Zielgruppe, vermitteln Sie uns Finanzkenn- und Budgetzahlen und verfassen Sie vorzugsweise ein Management Summary!

Der Stiftungsrat entscheidet über Gesuche abschliessend und informiert die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller über seinen Entscheid schriftlich (via eMail). Er führt keine Korrespondenz oder telefonische oder persönliche Diskussionen zu abschlägigen Gesuchsentscheiden, -triagen, zu seiner Tätigkeit sowie zu seiner Vergabepraxis.
Der Stiftungsrat befindet in der Regel im April und im November über Gesuche. Gesuche zugunsten von Einzelpersonen werden nur in absoluten Ausnahmefällen behandelt resp. berücksichtigt.

Für eine ausgewogene Vergabepraxis begutachtet er allerdings nur maximal alle drei Jahre ein Gesuch eines bestimmten Gesuchstellers resp. Gesuchstellerin, und zwar monategenau bemessen anhand des Gesuchsdatums.

Ferner führt er keine Konsultativverfahren durch.

Sitzungen 2025: 19.3. und 5.11.