Gesuche:
Richten Sie ihre schriftlichen Unterstützungsgesuche fristgerecht vor der nächsten
Stiftungsratssitzung an die in der Fusszeile vermerkte Gesuchsadresse.
Je kürzer und präziser Ihr Gesuch abgefasst ist, desto effektiver und effizienter
können wir es prüfen. Beschreiben Sie den Zweck Ihrer Institution respektive das
Ziel Ihres Projekts und die Zielgruppe, vermitteln Sie uns Finanzkenn- und Budgetzahlen und
verfassen Sie vorzugsweise ein Management Summary!
Der Stiftungsrat entscheidet über Gesuche abschliessend und informiert die Gesuchstellerinnen
und Gesuchsteller über seinen Entscheid schriftlich (via eMail). Er führt keine
Korrespondenz oder telefonische oder persönliche Diskussionen zu abschlägigen
Gesuchsentscheiden, -triagen, zu seiner Tätigkeit sowie zu seiner Vergabepraxis.
Der Stiftungsrat befindet in der Regel im April und im November über Gesuche.
Gesuche zugunsten von Einzelpersonen werden nur in absoluten Ausnahmefällen behandelt resp.
berücksichtigt.
Für eine ausgewogene Vergabepraxis begutachtet er allerdings nur
maximal alle drei Jahre
ein Gesuch eines bestimmten Gesuchstellers resp. Gesuchstellerin, und zwar monategenau
bemessen anhand des Gesuchsdatums. Ferner führt er keine Konsultativverfahren
durch.
Sitzungen 2026:
8.4. (Einreichefrist Gesuche: 1 Monat im Voraus.)
4.11. (Einreichefrist Gesuche: 1.5 Monate im Voraus.)